Philipp Sturm - Ihr Versicherungsmakler in Mamming
Birgit Oswald

Birgit Oswald

 Landauer Str. 137
      94419 Reisbach
 
 08734/ 93 70 83
  0176 540 94849
  birgit.oswald@bo-fvb.de

 

Mein Name ist Birgit Oswald und ich bin seit 2008 als unabhängige Finanzberaterin tätig.

Meine Ausbildung zur Bankkauffrau schloss ich 2001 ab. In der Geschäftsstelle war ich als Kundenberaterin im Bereich Versicherung, Finanzierung und Anlage tätig. Darauf aufbauend besuchte ich verschiedene Schulungen sowie Weiterbildungen im Bankensektor. Mein Antrieb zur Selbständigkeit lag für mich in der Unabhängigkeit, Flexibilität und intensiven Kundennähe.

Grundlegend bin ich überzeugt davon, dass ein optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungspaket, individuelle Geldanlagen und passende Finanzierungskonzepte für jeden ein Muss ist. Das Wichtigste hierbei ist für mich, dass diese Absicherung auf Sie als Kunden perfekt zugeschnitten ist.

Daher nehme ich mir viel Zeit dafür, auf die genaue Situation meiner Kunden einzugehen und auch die Hintergründe zu erläutern. So kann ich Ihnen ein genau auf den persönlichen Bedarf abgestimmtes Angebot unterbreiten. Natürlich ist es mir ebenso wichtig, günstige Alternativen aufzuzeigen.

Kontaktieren Sie mich! Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.


TEAM

Birgit Oswald und Tamara Sturm

Landauer Str. 137

94419 Reisbach

Tel: 08734/ 93 70 83
Fax: 08734/ 93 70 84

eMail: service@assistenz-bo-fvb.de

Bürozeiten: Montag & Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr


Mein Büro

Landauer Straße 137
94419 Reisbach

Öffnungszeiten

Montag + Donnerstag:
08:00 - 16:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 0176 54094849
E-Mail: birgit.oswald@bo-fvb.de


Impressum

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Birgit Oswald (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Ver­sicherungs­makler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-KLAM-JFMEC-94 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-8LB9-57 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-ZR1N-28 (für § 34i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau, Nibelungenstraße 15, 94032 Passau

Berufsrechtliche Regelungen

- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.